Tumordokumentation und Krebsregister
Klinische Krebsregister werden an Kliniken und Tumorzentren geführt. Sie sind Voraussetzung für die Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung. Daten zu Diagnostik, Therapie und Verlauf der Krebserkrankung der Patienten werden erfasst.
Ein Arzt in Sachsen ist dazu verpflichtet, jede Tumorerkrankung an das zuständige Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR) zu melden.
Das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen Dresden (NCT/UCC) kommt dieser Meldepflicht mittels des klinischen Krebsregisters des NCT/UCC nach. Das klinische Krebsregister ermöglicht es, die Entwicklung von Krebstherapien zu verfolgen. Erfasst werden Behandlungsart und Nachsorge, um zum Beispiel Unterschiede zwischen verschiedenen Therapien herauszufiltern.
Grundlage für den Inhalt des klinischen Krebsregisters des NCT/UCC ist der gemeinsame onkologische Basisdatensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT), der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG) sowie der Deutschen Krebshilfe (DKH). Nach ihrer vollständigen Erfassung werden die Daten des klinischen Krebsregisters des NCT/UCC an das regionale klinische Krebsregister Dresden weitergeleitet, welches seit April 2010 am Universitätsklinikum Dresden der Technischen Universität Dresden angesiedelt ist.
Dipl.-Math. Anke Rentsch
Leitung des Klinischen Krebsregisters am NCT/UCC und der Tumordokumentation
Andre Wellesen
Projektmitarbeiter für Informatik im Klinische Krebsregister
Medizinische Dokumentationsassistenten
Cathleen Fiebiger
Erik Weise
Felix Opitz
Henriette Fritsche
Katharina Stieger
Liane Strempel
Nadine Bartsch
Tina Hennig